AGB

Vertragsgegenstand & Leistung

Der Kunde beauftragt die Olympia-Sport Leipzig GmbH (nachstehend „OSL“) mit den Vertragsleistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots der OSL. In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf die Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen (Events).
Es ist der OSL gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang tritt die OSL gegenüber Dritten als Generalunternehmer auf. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen der OSL und den Dritten. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch die OSL erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss der OSL ist nicht vorgesehen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Olympiasport Leipzig GmbH (Veranstalter) und den Gästen des Mitteldeutschen Olympiaballs, des eureos OPEN WATER CUP, des Sporttages und allen weiteren internen und externen Veranstaltungen.

Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und der OSL. Die OSL wird den Kunden über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Ist eine Partei mit der Arbeitsweise und dem Verhalten der anderen Partei in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten die Arbeitsweise und das Verhalten der anderen Partei als vertragsgemäß.

Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen, für die die OSL nicht einsteht.

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die OSL kostenlos erbracht werden.

Der Kunde hat im Falle des Leistungsverzugs der OSL dieser schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, um den Verpflichtungen nachzukommen. Sollte die OSL diesen Termin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Rücktritts erbrachte Teilleistungen der OSL sind entsprechend zu vergüten.

Kartenbestellung & Pakete

Die Kartenbestellung (Flanier- oder Tischkarten) als Partnerwerbepakete wird zum einen über die Website www.mitteldeutscher- olympiaball.de , per Tel. 0341-35590184, per Fax unter 0341-35590188 oder direkt per Mail an ticket@osl- leipzig.de abgewickelt. Der Veranstalter benötigt den vollständigen Namen, Firma, Anschrift, E-Mail und eine Telefonnummer, um eine korrekte Abwicklung gewährleisten zu können. Sollten Rechnungs- und Lieferadresse abweichen, muss dies dem Veranstalter mitgeteilt werden.

Verfügbarkeit

Gewünschte Karten und Preiskategorien bei den Tischkarten können nur nach ihrer Verfügbarkeit berücksichtigt werden. Wenn Sie an einem bestimmten Tisch sitzen möchten, können Sie gern dem Veranstalter Ihren Wunsch mitteilen, wir sind bemüht, diesen zu berücksichtigen, geben aber keine Garantie. Die Platzierung wird generell vom Veranstalter vorgenommen.

Kaufabwicklung

Nach der Bestellung erhalten Sie die Rechnung postalisch oder per Mail, diese ist auch ohne Unterschrift gültig. Mit der Bestellung der Karten akzeptieren Sie die AGB´s und nehmen diese an. Die auf den Kartenrechnungen angegebenen Zahlungsfristen sind bindend. Bei Karten, die nicht fristgemäß bezahlt oder schriftlich abbestellt wurden, wird einmalig gemahnt. Sollte nicht innerhalb von 2 Wochen beglichen oder abbestellt werden, verfällt die Bestellung. Folgende Stornierungsfristen gilt es zu beachten:bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei, 8 Wochen bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50 %, weniger als 4 Wochen 100 % der jeweiligen Rechnungssummen. Bezahlte Karten werden frühestens 4 Wochen vor Veranstaltung postalisch versandt oder können im Büro Am Sportforum 10, 04105 Leipzig abgeholt werden. Bei Kartenverlust gibt es keinen Ersatz. Wir versenden ausnahmslos bezahlte Karten.

Zahlungsmodalitäten

Zahlungen von Rechnungen für Karten oder Werbeleistungen haben ausschließlich auf das Konto der Olympiasport Leipzig GmbH zu erfolgen:
Sparkasse Leipzig, IBAN: DE 6786 0555 9211 0025 8945, BIC: WELADE8LXXX.
Bitte geben Sie stets die Rechnungsnummer an, damit die Zahlungen zugeordnet werden können. Die Rechnungen enthalten die geltende Umsatzsteuer; letztere wird gesondert ausgewiesen.

Rückgabe von Karten

Flanier- und Tischkarten können nach Bezahlung nicht mehr zurückgegeben werden.
Bei Kauf eines kompletten 10er- Tisches, ist die Rückgabe von Einzelkarten nicht möglich.´

Allgemeine Regelungen

Besetzungs- und Programmänderungen, Ausfall eines angekündigten Künstlers oder veränderte Programmzeiten begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt, hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises und Reisekosten. Sollte der Gast aus eigenem Verschulden oder z.B. wegen Verspätung oder Ausfall des Zuges/Fluges etc. nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. Mit der Kartenreservierung gestattet der Kunde die Speicherung seiner Daten im Ticketsystem. Die Olympiasport Leipzig GmbH verschickt regelmäßig Newsletter per Mail an alle Gäste des Mitteldeutschen Olympiaballs, um über aktuelle Gegebenheiten zu informieren.
Der Zugang zum Leipziger Opernball kann grundsätzlich nur mit einer persönlichen Eintrittskarte erfolgen.
Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen während der Aufführungen aller Künstler sind aus urheberrechtlichen (leistungsschutzrechtlichen) Gründen nur für den privaten Gebrauch und nicht für kommerzielle Nutzung erlaubt. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzpflichten aus.
Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Räumen gestattet.
Garderobe
Bei Nutzung der Garderobe während der Veranstaltung wird dem Gast vom Garderobenpersonal eine Garderobenmarke zur Aufbewahrung übergeben. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfen der Berechtigung an den Besucher zurückgegeben. Bei Verlust oder Schaden an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Mit Aushändigen der Garderobenmarke übernimmt der Veranstalter keine Haftung, außer für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstückes. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken befindliche Gegenstände wie z.B. Handy, Schmuck, Schlüssel etc. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Hausrecht
Gästen kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie gegen die Kleiderordnung (beim Veranstalter informieren) verstoßen oder berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Personen, die Gäste belästigen oder Darbietungen stören, können des Hauses verwiesen werden.
Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.
Die OSL verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung.
Copyright / Urheberrecht
Das Urheberrecht an allen von der OSL oder ihren beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im vereinbarten Vertragsumfang genutzt werden.
Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Urheber. Bearbeitung oder Veränderung der von der OSL gestalteten Vertragsleistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung der OSL zulässig.
Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei den Urhebern. Nutzt der Kunde Konzepte, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung der OSL oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu angemessenen Bedingungen zu treffen.

Datenschutz

Der Veranstalter erhebt, speichert, verändert und übermittelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers ausschließlich unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Gast wird hiermit darüber informiert, dass der Veranstalter die Daten für die Übermittlung von Informationen rund um den aktuellen und kommende Mitteldeutsche Olympiabälle und damit in Zusammenhang stehende Ereignisse nutzt. Der Gast kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch braucht dabei keine Begründung zu enthalten und ist formfrei an den Veranstalter unter den oben genannten Kommunikationswegen zu richten.

Gewährleistung und Haftung

Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet die OSL mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die OSL haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbarten Leistungsumfang gem. 1. eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Mängel an den Vertragsleistungen sind der OSL unverzüglich anzuzeigen. Dem Kundensteht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Sofern die OSL den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung von Kardinalpflicht handelt, bei denen die OSL nur für den bei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.

Soweit das Gesetz keine Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung) vorsieht, bleiben die Schadenersatzsprüche des Kunden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die OSL tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.

Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VstättVO-) vom 20. September 2002 einzuhalten.

Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen – und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.

Die Geschäftsbedingungen traten am 01.01.2016 in Kraft.